Anmeldebestätigung
Über deine Mitgliedschaft wird innerhalb der Vorstandschaft in der monatlich stattfindenden Sitzung abgestimmt.
Du erhältst eine Anmeldebestätigung durch den Vorstand.
Änderung deiner persönlichen Daten
Die Änderungen des Familiennamens, der Adresse, der Telefonnummer und/oder der Bankverbindung bitte immer sofort schriftlich per E-Mail / bzw. Brief schicken.
Beitragsabbuchung
Den Mitgliedsbeitrag ziehen wir jährlich Anfang Januar per Lastschrift ein.
Ruhende Mitgliedschaft für Studierende oder FSJ-Leistende
Diese Personen können die aktive Mitgliedschaft auf Antrag bei der Gesamtvorstandschaft, unter Vorlage einer Bescheinigung, für die zur Ausübung des Studiums oder des freiwilligen sozialen Jahres befristete Zeit ruhen lassen. Die Bescheinigung muss jährlich vorgelegt werden. Der Jahresbeitrag wird für die bescheinigte Zeit ausgesetzt.
Aus- und Wiedereintritt in den Verein
Beantragt eine Person, welche zurückliegend aus freien Stücken aus dem Verein ausgetreten war, die Wiederaufnahme in den Verein, so hat diese keine erneute Aufnahmegebühr zu entrichten, unabhängig von Dauer und Grund des vorausgegangenen Vereinsaustrittes.
Kündigung
Der Austritt aus dem Verein ist zum Jahresende (31.12.) möglich. Die Kündigung muss schriftlich bis zum 30.11. eingegangen sein. Verspätet eingegangene Kündigungen können nicht anerkannt werden. Geht die Kündigung nach dem 31.12. eines Jahres ein, sind die Beiträge für das laufende Geschäftsjahr zu zahlen, in dem der Austritt erfolgt. Der Mitgliedsstatus verlängert sich bis zum Ablauf des Jahres.