Nach dem baden-württembergischen Fischereigesetz dürfen Kinder ab dem vollendeten zehnten Lebensjahr den Jugendfischereischein machen. Mit diesem und nur in Begleitung eines Erwachsenen, der ebenfalls im Besitz eines gültigen Fischereischeins ist, darf das minderjährige Vereinsmitglied an unseren Gewässern angeln.
Unser aktueller Jugendleiter, Lars Zierheim, hat auch in diesen Zeiten mit unseren Jugendlichen unter Beachtung der geltenden Regelungen geangelt und ihnen das eine oder andere Fischwissen gezeigt.
Für weitere Informationen wende dich bitte an Lars.
Einblicke in frühere Veranstaltungen